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   VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 7 E 20.601   

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https://dejure.org/2020,19417
VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 7 E 20.601 (https://dejure.org/2020,19417)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.07.2020 - B 7 E 20.601 (https://dejure.org/2020,19417)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - B 7 E 20.601 (https://dejure.org/2020,19417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    6. BayIfSMV § 5 Abs. 1; VwGO § 123
    Keine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung eines Street-Food-Festivals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 7 E 20.601
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare, Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 7 E 20.601
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare, Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 7 E 20.601
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2019, § 123 RdNr. 26 m. w. N.).
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